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Erneute Aufweichung strenger Düngeregeln geplant: Bundesrat muss Vorschrift zu roten Gebieten ablehnen

Archivmeldung vom 17.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Regenwurm: Er gehört zur "Herde unter der Erde" die für den Bauern arbeitet - falls er nicht vergiftet wird (Symbolbild)
Regenwurm: Er gehört zur "Herde unter der Erde" die für den Bauern arbeitet - falls er nicht vergiftet wird (Symbolbild)

Bild: M.Großmann / pixelio.de

Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung stark mit Nitrat belasteter, sogenannter roter Gebiete. Deutschland verstößt aufgrund massiver Düngung in der Landwirtschaft seit Jahren vielerorts gegen den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Nitrat im Grundwasser.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vom Kabinett bereits beschlossene Vorschrift als Aufweichung strenger Düngeregeln. Der Bundesrat muss die Vorschrift in der aktuellen Fassung ablehnen und einen europarechtskonformen Vorschlag vorlegen. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit der neuen Vorschrift sollen die roten Gebiete kleingerechnet werden, um die strengeren Düngevorgaben ab 2021 zu umgehen. Damit drohen die potentiellen Fortschritte für den Gewässerschutz, die mit der im März beschlossene Düngeverordnung ermöglicht wurden, aufgeweicht zu werden.

Die aktuelle Vorschrift ist gänzlich ungeeignet, den Nitrat-Grenzwert flächendeckend einzuhalten und damit europarechtswidrig. Beschließt der Bundesrat die Vorschrift in ihrer aktuellen Version, könnte die EU-Kommission das ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fortführen. Das hätte Strafzahlungen von 857.000 Euro am Tag zur Folge. Trinkwasserschutz ist Gesundheitsschutz - deshalb muss Deutschland alles tun, um endlich den Nitrat-Grenzwert einzuhalten. Der Bundesrat muss die Vorschrift in ihrer jetzigen Form morgen ablehnen und eine neue Fassung vorlegen."

Die neue Düngeverordnung unterscheidet zwischen bundesweit einheitlichen Regeln und weit strengeren Vorschriften, die nur in roten Gebieten gelten. Diese Neuausweisung der roten Gebiete muss bis Ende des Jahres erfolgen. Mit der neuen Vorschrift sind nicht mehr nur die Messstellen mit überschrittenem Nitrat-Grenzwert ausschlagend für die Ausweisung als rotes Gebiet, sondern komplizierte Berechnungsmodelle. Es steht zu befürchten, dass die roten Gebiete damit insgesamt kleiner werden und die strengen Düngeregeln ab Januar 2021 es somit nicht schaffen, den übermäßigen Nitrateintrag in unser Grundwasser europarechtskonform zu unterbinden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)


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